Unternehmerwissen für Steuerberater & Steuerkanzleien
Es war ein kalter Dezembertag am Nordpol. Der Weihnachtsmann saß gemütlich bei einer Tasse Kakao, als ein Brief mit einem beunruhigenden Absender eintraf: Finanzamt Schneestadt, Abteilung Schenkungen & Wichtelwesen.
Höflich, aber bestimmt, wurden folgende Punkte zur Aufklärung gefordert:
Der Weihnachtsmann seufzte so tief, dass selbst Rudolphs Nase kurz zu flackern begann.
Wie antwortet der Weihnachtsmann?Der Weihnachtsmann, stets um Kooperation bemüht, setzte sich an eine Antwort. Die Liste der 1,97 Milliarden Beschenkten bot er höflich auf drei USB-Sticks an und merkte an, dass er als „Vater der Weihnacht“ wohl in einem verwandtschaftlichen 0. Grad zu allen stehe.
Weitere Punkte seiner Erwiderung:
Zufrieden schickte er den Brief ab, in der Hoffnung, die Sache sei damit geklärt.
Reicht das dem Finanzamt?Frau Steuerwinter war nicht überzeugt. Ein zweites, deutlich dickeres Schreiben traf am Nordpol ein. Die Forderungen waren nun... spezifischer.
Spätestens jetzt war klar: Das roch nach einem Notfall-Einsatz. Der Weihnachtsmann griff zum Telefon.
Wer geht da ran?„Steuerkanzlei Frost & Partner, Abteilung für außergewöhnliche Betätigungen, Dipl.-StB Krümel Frost am Apparat.“
Ein Profi war am Werk. Die Antwort an das Finanzamt war ein Meisterwerk steuerlicher Argumentation:
Abschließend stellte die Kanzlei fest: Es bestehe keine Gewinnerzielungsabsicht. Das Ziel sei Freude, was im Einkommensteuergesetz bislang nicht geregelt sei.
Und das Urteil...?Das Finanzamt Schneestadt tagte. Nach Auswertung der Unterlagen, Gutachten und zugesandter Keksproben kam man zu einem finalen Ergebnis.
Nach Würdigung aller Umstände wird die Tätigkeit von Herrn Claus als sonderbegünstigter Weihnachtsdienst eingestuft. Die Wirkungen sind:
Die „Luftsprünge in Formation“ der Rentiere stellen artgerechtes Freizeitverhalten dar und sind steuerlich irrelevant. Rudolphs Beleuchtungsfunktion ist sicherheitsrelevant.
In einer Schlussbemerkung bat das Finanzamt lediglich darum, freiwillig einen Teller Plätzchen und eine saubere Karotte einzureichen – ausschließlich zur „Betriebsprüfung der Lebensfreude“.
Zum Happy End!Der Weihnachtsmann atmete auf. Die Wichtel feierten mit einer extra Runde Kakao. Der Steuerberater erhielt ein Dankeschön in Form eines prächtigen Lebkuchenhauses (selbstverständlich ohne Market Value).
Und im Aktenordner des Finanzamts Schneestadt heftete Frau Steuerwinter den Vorgang mit einem Lächeln ab. Darauf ein kleiner, handgeschriebener Vermerk:
Frohe Weihnachten!
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