Die Wirtschaft ist im Umbruch, die Pandemie sorgt für Unsicherheit und Digitalisierung ist von der Kür zur Pflicht geworden.
Diese Frage treibt viele um, die sich mit den Auswirkungen der Digitalisierung und jetzt der Krise beschäftigen. Und die Antwort „Beratung“, die schon seit über 20 Jahren von Kammern, Verbänden und Kanzleiberatern wie uns gepredigt wird, gilt umso mehr.
Es wird den Steuerberater und die Kanzlei – trotz aller Unkenrufe der Disruptions-Experten – auch die nächsten Jahre noch geben (obwohl was ist heute schon gewiss…). Die konkreten Aufgaben werden sich dabei allerdings vom Beleg- und Informationsverarbeiter zum Dateninterpreten wandeln.
In unserem Steuerberaternetzwerk delfi-net und bei den Workshops der Zukunftswerkstatt diskutieren wir schon seit über zwei Jahren, wie "Die Beraterkanzlei" konkret aussieht. In diesem Rahmen ziehen wir immer wieder die Studie "Digitalisierung der Steuerberatung" von LexisNexis Österreich heran, die aufschlussreiche Erkenntnisse dazu vermittelt.
Der Blick über den Tellerrand darin zeigt u.a., wie Brasilien, Mexiko, Italien in der EU und andere Nationen als Trendsetter die automatisiere E-Rechnung etabliert haben und damit die Belegverarbeitung überflüssig machen. Und auch die Digitalisierungsfortschritte in Deutschland werden ausführlich und positiv dargestellt.
Doch wirklich ans Herz legen können wir das Kapitel „Qualitätssicherung im digitalen und automatisierten Rechnungswesen“ aus der Studie. Die 14 Top-Instrumente bzw. Qualitätskontrollen zeigen konkret, welche Prüfroutinen künftig von Mitarbeitern durchgeführt und interpretiert werden können und sollten.
Wenn Sie so wollen, ist es die Aufgabenbeschreibung eines Steuerfachangestellten im digitalen Zeitalter. Voraussetzung ist natürlich die Echtzeit- bzw. wirklich zeitnahe KER. Nehmen Sie das doch als Grundlage für das nächste Mitarbeiter-Meeting und diskutieren Sie mit Ihren Mitarbeitern, wie nahe Sie dem schon kommen oder welche Schritte unternommen werden müssen, um dort hin zu kommen. Sie müssen ja nicht gleich alle 14 Punkte erfüllen, doch da geht die Reise hin.
Meine Kollegin Cordula nennt das übrigens den „unternehmerischen Alltagsberater“ : Mitarbeiter, die mit Hilfe von aussagekräftigen Auswertungen für den Mandanten vorausschauend denken und akiv Tipps und Hinweise geben nach dem Motto „Mir ist aufgefallen dass…“
Hier zeigt sich, dass das UND entscheidet: Die digitalen Prozesse ermöglichen erst sinnvolle persönliche Beratung, machen den Menschen also erst so richtig wertvoll.
Honorar für Buchführung – im Sinne des Verbuchens von Geschäftsvorfällen – ist out. Honorar für unternehmerische und steuerliche betriebswirtschaftliche Begleitung ist in.