Unternehmerwissen für Steuerberater & Steuerkanzleien

Die LeseEcke

Zurücklehnen und inspirieren lassen

Diese Woche habe ich einen Pressebericht der Erste Bank und Sparkasse gelesen. In Österreich soll in Unternehmen mit mehr als € 40 Mio Umsatz die klassische Betriesprüfung durch eine begleitende Kontrolle ersetzt werden. Die niederländische Finanzverwaltung praktiziert das schon seit 10 Jahren.

https://newsroom.sparkasse.at/2019/03/05/was-bedeutet-horizontal-monitoring/74712

Der Witz: letzten Sommer haben Cordula und ich über die Zukunft der Kanzleien „herumgesponnen“ und uns unter anderem gefragt, wann wohl die Finanz drauf kommt, statt alle paar Jahre Betriebsprüfungen durchzuführen, das als laufenden Prüfprozess etabliert. Die digitalen Schnittstellen machen es – zumindest irgendwann in Zukunft – möglich.

Und auch wenn hierzulande immer gern gerufen wird: aber bis das nach Deutschland kommt, das kann noch dauern… oder Die Umsatzgrenze von 40 Mio betreuen ja nur die großen Kanzleien, das betrifft mich ja gar nicht…

Wir finden es spannender, solche Entwicklungen aufzugreifen und das Angebotsportfolio der Kanzlei zu hinterfragen.

Eine Idee, die Cordula schon vor langer Zeit in ihrer eigenen Kanzlei umgesetzt hatte (sie ist halt nicht nur Trendscout wie ich sondern auch Trendsetter;-):

Eine monatliche Pauschale für Betriebsprüfung, quasi wie eine Risikoversicherung. Kommt die BP ist damit die Abwicklung (nicht eine eventuelle Steuernachzahlung) abgedeckt. Und einmal im Jahr findet ein Risikogespräch statt, welche Punkte bei einer Betriebsprüfung kritisch sind. Das mag nicht zu jedem Mandanten passen, doch es gibt genügend sicherheitsorientierte Unternehmer, die das zu schätzen wissen.

Und hier noch ein persönlicher Eindruck von mir: ich wundere mich immer, dass das Thema Betriebsprüfung auf Webseiten von Steuerberatern vernachlässigt wird bzw. in den meisten Fällen nicht einmal erwähnt wird. Dabei ist es das „Angst“-Thema für Mandanten, auch der steuerehrlichste Unternehmer bekommt Schweißausbrüche, wenn sich die BP ankündigt. Das ist doch ein idealer Aufhänger, um seine Kompetenz zu zeigen. Verbunden mit einem Paketangebot „Risikomanagement“ ein echtes Alleinstellungsmerkmal. Und ins Paket könnten dann noch Bestandteile wie „Simulation Kassennachschau“, das einige delfi-net Kanzleien erfolgreich praktizieren.

Und noch ein Plus: wenn – ja ich weiß, irgend wann einmal – die Buchführung nahezu automatisiert ist, haben Sie mit solchen Angeboten ein Abomodell, das die weiteren laufenden Einkünfte sichert.

Bei unserem Workshop und in unseren Webinaren beschäftigen wir uns mit genau solchen Honorarmodellen und Angeboten. Mehr dazu unter https://www.zukunftswerkstatt-kanzlei.de/

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4 Antworten

  1. Hallo Herr Luzius,

    danke für das positive Feedback, das freut uns.

    Unter dem Paket Risikomanagement verstehe ich das Beratungsangebot,regelmäßige Gespräche mit dem Mandanten über sein Risikopotential im Falle einer Betriebsprüfung zu führen und die Begleitung der Betriebsprüfung, die die Kanzlei im Falle der BP sowieso macht (im Normalfall allerdings nur abgerechnet wird, wenn eine BP stattfindet). Nicht das Schadensrisiko selbst.

    Das sollte in einem schriftlichen Vertrag auf jeden Fall eindeutig formuliert sein, um zu vermeiden, dass bei einer Steuernachzahlung die der Mandant verschuldet, die Kanzlei haftbar gemacht wird.

    Mit optimistischen Grüßen
    Angela Hamatschek

  2. Hallo Frau Hamatschek,
    Herzlichen Dank für Ihre tollen Blogbeiträge und Ideen, die ich immer sehr gerne lese. Ich habe 2 Fragen:
    Wenn ich Kunden ein Paket Risikomanagement anbiete, gibt es dazu einen schriftlichen Vertrag, der alle Risikofaktoren detailliert aufzählt? So wie ein Versichungsvertrag.
    Und gibt es im Falle dass ein Schadensfall trotz Risikoberatung eintritt, eine Geld zurück Garantie bzw. sogar Schadenersatz?
    Herzliche Grüße
    Patrik Luzius

  3. Risikoversicherung für die Betriebsprüfung? Leistet eine (Quasi)Versicherung hier im Schadenfall zumal das vom Mandanten zu leistende Honorar auch für eine Risikoberatung gezahlt wird?
    Die Diskussion bei anfallenden Steuernachzahlungen nach einer Betriebsprüfung möchte ich nicht mit meinen Mandanten führen.

    1. Hallo Herr Schütz,
      danke für den Hinweis. Der Begriff Risikoversicherung ist hier vermutlich irre führend, da gebe ich Ihnen Recht.Gemeint habe ich damit die Begleitung der BP, nicht Schadensfälle oder Nachzahlungen. Da laufen ja auch gern mal ein paar Tausend Euro Beraterhonorar auf.
      Vergleichbar also eher damit, wenn Sie die Prüfung des Bescheides einpreisen statt extra zu berechnen.

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