International ist es dabei sich zu etablieren, in Deutschland funktioniert es bereits in der Reisebranche, bei Tankstellen oder Online-Händlern wie Amazon: Smart Pricing.
Aber was ist das überhaupt? Und: Ist es ein Modell auch für Steuerberater?
Smart Pricing bedeutet, dass der Preis für eine Ware oder Dienstleistung variiert – automatisiert über Algorithmen.
Bestes Beispiel: Sie buchen ein Flugticket. Je nachdem wann Sie buchen (Tageszeit, Jahreszeit, wie früh im Voraus) variiert der Preis.
So kann die Fluggesellschaft nicht nur den Umsatz optimieren, sondern kann auch die Auslastungsplanung verbessern.
Die Chance für den Kunden ist, er kann über Verhaltensänderung Geld sparen.
Fakt 1: In der Regel kosten eine Buchhaltung, eine Bilanz oder eine Steuererklärung immer dasselbe – schließlich gibt es ja die gute, alte (!) StBVV. Die einzige Variable ist der Gegenstandswert – ok, und das Verhandlungsgeschick des Mandanten 😉
Fakt 2: Die Auslastung in den Kanzleien ist hoch, im Moment sehr hoch (Fachkräftemangel). Und saisonal noch mal höher.
Fakt 3: Die Auftragserteilung der Mandanten (via Einreichung der Belege) erfolgt eher zufällig – und oft nicht dann, wenn es in der Kanzlei „passt“.
Ich als Honoraroptimistin finde: das schreit doch geradezu nach Smart Pricing 😇
Eine „automatisierte“ Preisgestaltung wie es sich eine Fluggesellschaft leisten kann, werden Sie in Ihrer Kanzlei nicht zuletzt mangels der notwendigen Software kaum hin bekommen.
Es gibt aber durchaus Kriterien, die Sie für eine smartere Honorargestaltung anlegen können.
Bereich Fibu
Bereich Jahresabschluss
Bereich private Einkommensteuer
Hier können Sie sich mit einer pfiffigen Honorarstrategie „Luft“ für die Bearbeitung von Unternehmermandanten verschaffen.
Auch hier:
Tipp: Drücken Sie es positiv aus. Also nicht „Nach dem … wird es teurer.“, sondern „Bis zum … wird es günstiger.“.
Sie können auch einen Schritt weiter gehen und (zusätzlich) klare Regeln für die Auftragsannahme schaffen.
Beispiel Jahresabschluss:
Sind nicht alle Belege bis zum 15.10. in der Kanzlei, gibt es keine Garantie für die Frist gerechte Fertigstellung zum 31.12. (der 28.2. sollte auf Dauer eine rein theoretische Hürde sein 😉
Beispiel private ESt:
Sind die Unterlagen nicht bis zum 15.10. des Jahres eingereicht, wird der Auftrag gar nicht mehr angenommen. (Wenn Sie noch in der Quotenregelung sind, können Sie das Datum noch vorverlegen und die entsprechenden Mandate aus der Liste nehmen).
Zu diesem Zweck haben wir uns auch schon ein Musterschreiben überlegt.
Mal ehrlich: Wissen Sie einen Grund warum eine private ESt-Erklärung nicht vor den Sommerferien in Angriff genommen werden sollte?
Ihre eigenen Kapazitäten? Schon, aber zu einer noch nicht einmal smarten sondern einfach seriösen Auftragsannahme gehört auch, Aufträge nicht anzunehmen, die Sie mangels Kapazitäten nicht oder nicht zeitgerecht abwickeln können …
Wer anfängt gewinnt – Ihre Honoraroptimistin.