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Erfolgsbeteiligung Mitarbeiter

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Wir bereiten uns gerade auf unser Oktober-Webinar zum Thema Gehalt am 15.10.2024 vor.
Dieses Thema ist einer d e r Dauerbrenner in unserer Branche – in unserem Blogbeitrag „ Steuerfachangestelltengehalt neu denken“ findest Du die grundlegenden Ideen dazu.
Jetzt wollen wir noch einen Schritt weiter gehen.

Erfolgsbeteiligung Mitarbeiter – echte Gewinnbeteiligung statt nebulöse Versprechen

Prämien und Boni hängen oft weniger vom Erfolg der Kanzlei sondern von der „gefühlten“ Zielerreichung des einzelnen Mitarbeiters ab.
Dabei wird die „Bewertung“ der Leistung des Mitarbeitenden zum Eiertanz. „Nur“ Umsatz ist wohl nicht der heilige Gral – jeder, der es ausprobiert hat, rät eher davon ab. Eine der Herausforderungen hier ist es, das Honorar tatsächlich dem aufgewendeten Aufwand anzupassen – da sehe ich noch viel „Zufall“. Ohne eine klare und wirklich durchgesetzte Honorarpolitik, bleibt der Beziehungsstatus zwischen Honorar und Aufwand „unklar“.

Erfolgsbeteiligung Mitarbeiter nur für Gesellschafter möglich

Der Kreis der möglichen Gesellschafter einer Steuerberatungsgesellschaft erweitert sich berufsrechtlich. Eine andere Möglichkeit ist die Gründung einer „Unternehmensberatungsgesellschaft“, an der auch Nicht -Steuerberater beteiligt werden.
Für die oder den „normalen“ Steuerfachangestellten bleiben diese Möglichkeiten meist verwehrt.

Mitarbeitende als Mitunternehmer – Häwelmanns Traum

Der Wunsch nach mitunternehmerisch denkenden Mitarbeitenden (schon dieses Bandwurmwort finde ich merkwürdig im doppelten Sinne) ist vermutlich so alt wie unsere Branche. Mitarbeitende sollen mehr Verantwortung übernehmen, kundenorientiert denken, nicht auf die Uhr schauen, wenn es „mal“ um Zusatzarbeit geht, sollen sich mit der Kanzlei identifizieren … Das erinnert mich immer ein wenig an Häwelmanns Traum von Theodor Storm: „Mehr, mehr, schrie der kleine Häwelmann.“ Wer die Geschichte kennt, weiß, dass das nicht so gut ausgeht.

„Soll“ ist hier schon mal der falsche Ansatz, wenn Ihr mich fragt.

Die Frage ist „Wozu“ ? Was haben Eure Mitarbeitenden davon, wenn Sie sich außerordentlich engagieren? Einen sicheren Arbeitsplatz? Grade im Moment: Geschenkt🤘. Euer Wohlwollen? Na ja, bis mal was klemmt, dann ist das mit dem Wohlwollen meist ziemlich schnell wieder vorbei, oder? Mehr Geld? Schon irgendwie. Wenn es der Kanzlei gut geht, gibt es auch mehr Geld – wieviel ist „gut“ und wieviel ist „mehr“? Es gibt Kanzleien, die dafür eine riesige (meist geheime) Exceltabelle haben.

Im Rahmen von New Work und New Pay gibt es eine Reihe von Kanzleien, die den Gedanken ernsthaft den Gewinn mit ihren Mitarbeitenden zu teilen, interessant finden. Nicht zuletzt die Suche nach immer wieder neuen Merkmalen eines attraktiven Arbeitgebers fordern, dazu auf neue Wege zu gehen „Sharing“ ist ein Begriff, der in unserer Gesellschaft besonders bei den jungen Generationen auf dem Vormarsch ist

Erfolgsbeteiligung Mitarbeiter mal anders – Phantom Shares

Muss alles englisch sein? Nein. Gerade dieser Ausdruck trifft es für mich aber wieder mal so genau, dass ich den deutschen Ausdruck „ virtuelle oder fiktive Unternehmensanteile“ irgendwie langweilig finde – und so richtig Deutsch ist er auch nicht. Außerdem denke ich gleich gern an Phantomias alias Donald Duck.😂

Im Ernst: Die Idee dahinter ist, dass Mitarbeitende in einer Kanzlei virtuelle Anteile erhalten. Diese werden Gewinn abhängig verzinst. Wenn Du so willst wie eine stille Beteiligung. Der Unterschied: Deine Mitarbeitenden legen nur virtuelles Geld an – nicht zu verwechseln mit Bitcoin 😇.

Fiktive Beteiligungen, oft auch als virtuelle Beteiligungen oder Phantom Shares bezeichnet, sind ein spannendes Instrument zur Mitarbeiterbindung und Motivation, insbesondere für Kanzleien, die keine echten Unternehmensanteile ausgeben möchten oder können.  Vorteil ist zum Beispiel, dass die Eigentümerstruktur nicht geändert werden muss – auch gut geeignet, um zukünftige Partner schon in den Erfolg mit einzubeziehen und so zu binden.

Erfolgsbeteiligung Mitarbeiter – unsere Idee: „FKK“

Es gibt verschiedene Spielarten, dieses Modell in die Praxis umzusetzen.
Die Fragen: Wer bekommt Anteile? Wann passiert das? Wie hoch ist die Verzinsung? Werden die Anteile irgendwann ausbezahlt? Gibt es Stimmanteile?
Unsere erste Idee dazu: Die fiktive Kanzlei KG – Abkürzung: FKK🤣 – keine Sorge: Du musst Dich dafür nicht (ganz) ausziehen.
Die Inhaber sind die Komplementäre, die Mitarbeitenden die Kommanditisten. Mal sehen wie die Bilanzierung dann aussieht – darin bist Du Spezialist.

Beim Webinar „Moderne Gehaltsmodelle für Kanzleien“ im Oktober werden wir uns diese Möglichkeiten und die Sinnhaftigkeit der Phantom Shares genauer anschauen und freuen uns schon auf Eure Fragen und Kommentare.

Smarte Grüße

Deine Kanzleioptimisten

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