Unternehmerwissen für Steuerberater & Steuerkanzleien
Wenn ich mich in den sozialen Medien umschaue, beschleicht mich manchmal das Gefühl, dass alle auf die Generation Z schauen und versuchen, ihre Stellenanzeigen möglichst attraktiv für diese jungen Mitarbeitenden zu machen. Ich gehöre selbst ja zur Boomer-Generation und frage mich dann, ob ich mich von dieser Art Stellenanzeige angesprochen fühlen würde. Wohl eher nicht. Und wenn es darum geht, auch latent wechselwillige Mitarbeiter anzusprechen – also Mitarbeitende, die nicht aktiv auf der Suche nach einer neuen Stelle sind, jedoch auch nicht 100% zufrieden in ihrer Kanzlei – gibt es mehr Mitarbeitende, die zur Generation Y oder zu den Boomern gehören.
Dazu lohnt sich ein Blick in die aktuelle Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Die Statistik ist übrigens öffentlich verfügbar, der Tätigkeitsschlüssel bei Berufe ist 723.
Kurz mal nachgerechnet:
Wer seinen Fokus auf die Generation Z legt, verpasst also möglicherweise ziemlich viele Chancen. (Was gleichzeitig nicht heißen soll, dass man die Gen Z ignorieren soll, denn sie sind die künftige Mitarbeitergeneration und da geht es auf jeden Fall drum, den Berufsstand als solches attraktiv zu präsentieren.)
Eine weitere Entwicklung hat mich stutzig gemacht. Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit ist seit 2019 die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im Bereich Steuerberatung um 6.370 Menschen gestiegen. Es arbeiten also 3,42% mehr Mitarbeiter in Kanzleien als vor 5 Jahren. Gleichzeitig sollten Digitalisierung und Automatisierung Effizienz und Zeitersparnis bringen. Wieso entspannt sich gefühlt die Situation nicht? Darüber werden wir beim nächsten delfi-net Treffen mal diskutieren.
In meinem MyGPT Steuerjobs Anzeigenmeister habe ich mir für die verschiedenen Altersgruppen einmal Texte formulieren lassen. Gern kannst Du das auch mal ausprobieren. Bei Interesse schicke ich Dir die Texte auch gern zu, einfach Mail an service@kanzleioptimisten.de
Allein die Überschriften zeigen, dass die Ansprache eine andere ist:
1. Für Mitarbeiter um die 30: „Nicht nur Karriere, sondern auch Charakter zählt“
2. Für Mitarbeiter um die 40: „Deine Erfahrung ist Gold wert – verstärke unser Expertenteam“
3. Für Mitarbeiter über 55: „Erfahrung trifft Weitsicht – wir schätzen Deine Reife“
Achtung: In Sachen Gleichbehandlung ist immer erst zu prüfen, ob eine solche Anzeige andere Mitarbeitergruppen ausschließt. Die Altersgruppe direkt kann man also auf keinen Fall ansprechen, auch wenn das am einfachsten wäre.
Auch das Arbeitsumfeld, Arbeitszeiten, Urlaubstage sind für die unterschiedlichen Generationen wahrscheinlich unterschiedlich wichtig.
In einem Zukunftsvortrag von Sven Gabor Janszky habe ich letztes Jahr eine spannende Frage gehört. Wenn wir voraussichtlich immer älter werden und dabei gesund bleiben: „Und was tun Sie für Mitarbeiter über 70?“
Für die junge Generation mag 4 Tage-Woche und Workation auf Mallorca super sein, doch vielleicht finden 60-jährige es spannender, sich mehr Pausen gönnen zu können, auf die Enkelkinder aufzupassen und dafür kurzfristig Urlaub nehmen zu können oder einfach 3 Urlaubstage mehr statt Gehaltserhöhung.
Tipp: einfach mal fragen. Und lasse die Stellenanzeigen mit dem Kanzleiangebot doch von den Mitarbeitenden der jeweiligen Generation in Deiner Kanzlei schreiben. Ist bestimmt spannend, welche Unterschiede sich hier zeigen.
Deine Kanzleioptimisten
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Projekt Zielkanzlei
vom 18. Januar 2023
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