Unternehmerwissen für Steuerberater & Steuerkanzleien

Änderung Steuerberatergesetz

Änderung des Steuerberatungsgesetzes: Reform oder Rutschbahn?

Steuerberatung am Limit

Die Änderung des Steuerberatungsgesetzes kommt nicht überraschend – aber sie trifft auf einen Berufsstand, der schon heute am Limit arbeitet. Die letzten Jahre haben gezeigt, wie fragil die Versorgungslage in der steuerberatenden Praxis ist: Kanzleien stöhnen unter Personalmangel, Fristendruck und dem massiven Anstieg an Beratungsbedarf – insbesondere durch steuerliche Gesetzesflut, Digitalisierung und Bürokratiewahnsinn.
Für viele kleinere Mandanten – insbesondere im Bereich der privaten Einkommensteuer – wurde es zuletzt zur echten Herausforderung, überhaupt noch einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin zu finden.

Vor diesem Hintergrund versucht der Gesetzgeber nun, das StBerG zu modernisieren – zumindest auf dem Papier. Mehr Flexibilität, breiteres Angebot, weniger regulatorische Hürden – das klingt gut. Doch was bedeutet das konkret für Kanzleien? Wer wird entlastet? Wer verliert an Einfluss? Und ist das der Beginn einer echten Reform – oder eher ein kontrollierter Rückzug des Gesetzgebers aus der Verantwortung für flächendeckende qualifizierte Beratung?

Food for Thought - für Euch gelesen und nachgedacht

Klar ist: Diese Reform ist mehr als nur ein bisschen Feintuning. Es geht um Grundsatzfragen. Um Versorgungssicherheit. Und um die Zukunft eines Berufsstandes, der sich entscheiden muss: mitgestalten oder verwalten lassen? Wir haben den Entwurf für Euch gelesen, die Meinungen und Befindlichkeiten der Kammern und Verbände zusammengefasst und geben Euch hier in gewohnt provokanter Weise unsere Sicht der Dinge. Gerne diskutieren wir mit euch die Auswirkungen auf die Zukunft des Berufstandes.
Butter bei die Fische: Was ändert sich und was bedeutet das aus unserer Sicht?

Lückenfüller Lohnsteuerhilfevereine: Versorgung sichern oder Berufsstand schwächen?

Kurzüberblick Änderung:

Ausweitung der Befugnisse von Lohnsteuerhilfevereinen, u. a. Leitung von bis zu drei statt zwei Beratungsstellen.

Die Änderung des Steuerberatungsgesetzes soll die Versorgungslücke bei einfachen Steuerfällen schließen. Die Lohnsteuerhilfevereine sollen durch die Erhöhung der maximalen Beratungsstellenkapazität in die Lage versetzt werden, tausende Mandate zusätzlich zu übernehmen – das BMF schätzt hier 35.500 Mandate. Ziel ist es, die steuerliche Grundversorgung für alle Steuerpflichtigen sicherzustellen – eine Art steuerliches Grundrecht, vergleichbar mit dem vielzitierten „Recht auf einen Kitaplatz“.

Was sagen Kammern und Verbände?

Die Reaktionen aus der Standesvertretung sind zurückhaltend bis kritisch. Zwar erkennen viele Kammern den akuten Handlungsbedarf an, warnen aber vor einer schleichenden Erosion des Berufsbildes. Es wird befürchtet, dass mit der Ausweitung der Befugnisse von Lohnsteuerhilfevereinen die fachliche Qualität sinkt und der Eindruck entsteht, steuerliche Beratung sei auch ohne vollwertige Berufsausbildung flächendeckend leistbar.

Der optimistische Standpunkt:

In den letzten Jahren haben wir erlebt, wie kleinere Einkommensteuer-Mandate, aber auch kleinere Unternehmensmandate mehr und mehr aus den Kanzleien verdrängt wurden –  meist schlicht aus aktuellen Kapazitätsgründen. Der Grund ist aber langfristig auch: Diese Mandate lohnen sich oft wirtschaftlich nicht und blockieren Ressourcen, die wir dringend für komplexe Fälle brauchen. Der Gesetzgeber handelt hier nicht gegen die Steuerberater – er füllt ein Vakuum, das längst besteht. Das mag aus Sicht des Berufsrechts schmerzen, ist aber faktisch notwendig. Entscheidend wird sein, wie sauber die Abgrenzung bleibt – und ob Lohnsteuerhilfevereine künftig vielleicht noch weitergehende Befugnisse fordern. Wenn die Politik hier eine Art „Parallelberatungswelt light“ etabliert, muss sie auch Verantwortung für Qualität und Haftung übernehmen.

Das betrifft übrigens nicht nur die Lohnsteuerhilfevereine, sondern auch die Bilanzbuchhalter – insbesondere letztere fordern seit Jahren lautstark mehr steuerliche Befugnisse und sehen in der aktuellen Entwicklung eine lang ersehnte Tür, die sich endlich weiter öffnet.

Liberalisierung durch die Hintertür: Die "befugte beschränkte Hilfeleistung"

Kurzüberblick Änderung:

  • Wegfall der festen Berufeliste
  •  Einführung einer Generalklausel zur beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen durch fachnahe Dritte.

Die Änderung des Steuerberatungsgesetzes erlaubt künftig berufsfremden, aber fachnahen Akteuren – wie etwa Energieberatern –, steuerliche Hinweise zu geben, wenn diese unmittelbar mit ihrer Beratungstätigkeit zusammenhängen. Aus einer fest definierten Liste wird eine offene Generalklausel: erlaubt ist, was fachlich passt.

Was sagen Kammern und Verbände?

Die Reaktionen schwanken zwischen Stirnrunzeln und scharfer Kritik. Insbesondere die fehlende Begrenzung auf klar umrissene Berufsgruppen sorgt für Unmut. Die Kammern befürchten, dass unter dem Deckmantel fachlicher Nähe Tür und Tor für steuerliche Nebenberatung geöffnet werden – ohne ausreichende Kontrolle, ohne Nachweis über Qualifikation und ohne Haftungsklarheit. Besonders bemängelt wird, dass der Gesetzgeber hier die Verantwortung für die Qualitätssicherung auf Dritte abwälzt.

Der optimistische Standpunkt:

In vielen Bereichen ist diese „neue Freiheit“ längst gelebte Realität. Wer Energieberatungen zu Photovoltaikanlagen durchführt, wird zwangsläufig nach steuerlichen Konsequenzen gefragt – und antwortet auch. Ob das juristisch einwandfrei ist, interessiert in der Praxis bisher niemanden. Insofern ist die Neuregelung eher ein Nachziehen des Gesetzes hinter der Realität. Für Steuerberater ist das kein Grund zur Panik, sondern eher eine neue Chance: Wer sich als verlässlicher Partner positioniert, kann mit solchen fachnahen Beratern Kooperationen aufbauen – inklusive Honorar, Haftungsübernahme und Mandatsbindung. Wichtig ist nur: die Grenze zur umfassenden Beratung muss scharf bleiben. Sonst wird aus einer Nebenleistung ganz schnell ein unkontrollierter Nebenschauplatz.

Unentgeltliche Hilfeleistung & Tax Law Clinics: Nachwuchs oder Nebelkerze?

Kurzüberblick Änderung:

  • Ausweitung der unentgeltlichen Hilfeleistung auf nahestehende Personen
  • Einführung von Tax Law Clinics zur Nachwuchsförderung im Steuerrecht

Mit der Änderung des Steuerberatungsgesetzes wird die Möglichkeit zur unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen deutlich erweitert. Künftig dürfen nicht nur nahe Angehörige, sondern auch „nahestehende Personen“ – ein bewusst offen formulierter Begriff – kostenlos steuerlich beraten. Parallel dazu werden sogenannte Tax Law Clinics erlaubt: Hochschulnahe Einrichtungen, in denen Studierende unter Anleitung qualifizierter Personen unentgeltliche Steuerberatung anbieten können.

Was sagen Kammern und Verbände?

Die Tax Law Clinics werden mit einer Mischung aus Neugier und Skepsis betrachtet. Während manche Kammern den Ansatz zur Nachwuchsgewinnung begrüßen, warnen andere vor einer Verwässerung professioneller Standards. Kritisiert wird, dass durch die unentgeltliche Hilfeleistung das Beratungsmonopol weiter ausgehöhlt und die ohnehin angespannte Honorarsituation weiter verschärft werde – ohne jede Kontrolle oder Qualitätssicherung.

Der optimistische Standpunkt:

Mal ehrlich – unentgeltliche Beratung durch Freunde, Partner, Kollegen und andere „nahestehende Personen“ war nie weg. Sie wurde halt bislang in der Grauzone toleriert. Jetzt schafft das Gesetz Klarheit – und das ist in Ordnung, weil diese Fälle für Kanzleien ohnehin kaum relevant sind. Niemand in der Praxis weint einem verlorenen „0-Euro-Mandat“ eine Träne nach. Und was die Tax Law Clinics angeht: Das ist zumindest ein kreativer Versuch, junge Menschen ans Steuerrecht heranzuführen. Ob daraus tatsächlich Nachwuchs für Kanzleien entsteht, bleibt abzuwarten. Aber jede Initiative ist besser als Stillstand – und wer clever ist, nutzt das Netzwerk dieser Projekte, statt sie zu belächeln. Die angespannte Honorarsituation, die die Kammer in den Ring wirft, können wir aktuell kaum nachvollziehen. Vor dem Hintergrund der zumindest laut Presse und Co schlechteren Wirtschaftslage in Deutschland, kann sich das natürlich auch wieder ändern.

Berufsrecht im Wandel: Fremdkapital, Leitungspflicht und die Angst vor dem Kontrollverlust

Kurzüberblick Änderung:

  • Wegfall des Leitungserfordernisses für weitere Beratungsstellen
  • Neue Vorschriften zur Sicherung des Fremdbesitzverbots
  • Beteiligung von Berufsträgern anderer Professionen an Berufsausübungsgesellschaften

In diesen Änderungen liegt der wahre Sprengstoff der Änderung des Steuerberatungsgesetzes. Während andere Neuregelungen eher punktuelle Justierungen darstellen, greift dieser Abschnitt ins Herz des berufsrechtlichen Fundaments: Wer darf künftig Kanzleien führen, besitzen oder kontrollieren? Der Wegfall des sogenannten Leitungserfordernisses – also der Pflicht, dass jede Kanzleifiliale von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin persönlich geleitet werden muss – macht den Weg frei für mehr unternehmerische Flexibilität, aber auch für neue Marktteilnehmer.

Gleichzeitig rückt das viel diskutierte Fremdbesitzverbot ins Zentrum der Debatte. Zwar soll es laut Entwurf formal gesichert werden, doch die Berufsausübungsgesellschaften dürfen sich nun auch durch Wirtschaftsprüfer- oder Rechtsanwaltsgesellschaften erweitern – und spätestens hier wittern Kritiker die Tür für fremdes Kapital, insbesondere aus dem Ausland.

Was sagen Kammern und Verbände?

Die Standesvertretungen schlagen Alarm. Sie sehen das bewährte System in Gefahr, das auf Unabhängigkeit, Eigenverantwortung und persönlicher Haftung fußt. Vor allem wird kritisiert, dass durch mögliche Kapitalbeteiligung externe Interessen über das Berufsrecht triumphieren könnten. Internationale Investoren mit Milliardenbudgets stehen bereit – und könnten, so die Sorge, den Markt aufrollen, bevor der Berufsstand überhaupt begriffen hat, dass ein Spiel begonnen hat.

Der optimistische Standpunkt:

Genau hier entscheidet sich, wie die Steuerberatung in Deutschland in Zukunft aussieht. Die Diskussion ums Fremdbesitzverbot ist keine juristische Spitzfindigkeit – sie ist ein Weckruf. Denn: Warum sollte nicht auch in der Steuerberatung gelten, was in der Medizin, bei Apotheken oder Anwaltssozietäten längst Realität ist? Professionalisierung, Kapitalstärke und moderne Unternehmensführung müssen nicht automatisch die Unabhängigkeit gefährden – sie könnten im Gegenteil dafür sorgen, dass Kanzleien nicht länger am Rande der Überlastung operieren. Natürlich muss der Schutz des Mandanteninteresses an oberster Stelle bleiben. Aber: Wenn wir das Berufsrecht weiter wie ein Museum behandeln, überlassen wir den Fortschritt anderen. Die Zukunft braucht keine Angst – sie braucht Mut zur Gestaltung.
Fakt ist doch auch, dass mehr und mehr Steuerberatungskanzleien schon heute Gesellschaftsformen nutzen, deren Ziel auch die Begrenzung der persönlichen Haftung ist.  Bei der zunehmenden Komplexität des Steuerrechtes lohnt es sich aus unserer Sicht, den Sinn und die Machbarkeit einer rein persönlichen Haftung, unabhängig von der Gesellschaftsform, tatsächlich grundsätzlich zu überdenken. 

Fazit: Ein Berufsstand im Wandel – mit offenen Baustellen

Die Änderung des Steuerberatungsgesetzes ist kein Reförmchen. Sie ist ein strategischer Eingriff in das Selbstverständnis, die Organisation und die Marktordnung eines ganzen Berufsstandes. Der Gesetzgeber reagiert – spät, aber nicht ohne Plan – auf eine Realität, die sich längst verändert hat: Zu wenig Berater für zu viele Fälle, verändertes Mandantenverhalten, Nachwuchssorgen und ein wachsender Anspruch an Effizienz und Digitalisierung.

Viele Steuerberaterinnen und Steuerberater sind derzeit im Hamsterrad gefangen: zwischen Fristen, Fachkräftemangel und Modernisierungsprojekten. Die jetzt angestoßenen Änderungen werden nicht alle Probleme lösen, aber sie verschieben die Kräfteverhältnisse. Und genau darin liegt die große Chance – oder das große Risiko.

Ausblick

Kanzleien, die diese Veränderungen als Einladung zur Weiterentwicklung verstehen, statt als Bedrohung, können daraus echten strategischen Nutzen ziehen. Wer seine Prozesse modernisiert, die richtigen Kooperationen eingeht, sich klar positioniert und neue Geschäftsfelder nicht reflexartig ablehnt, wird gestärkt aus dem Wandel hervorgehen. Gleichzeitig sollten wir als Branche laut, konstruktiv und realitätsnah mitgestalten, statt uns nur in Abwehrhaltung zu begeben. Das ausschließlich in Deutschland bestehende Berufsrecht mit seinem Beratungs-Monopol steht aus Europäischer Sicht schon seit langem zur Disposition. Es als quasi Gott gegebenes Ewigkeitsrecht anzusehen, ist unrealistisch und gefährlich.

Die Änderung des Steuerberatungsgesetzes ist kein Abgesang – sie ist ein Startsignal. Aber eben keines für jeden … Die Frage ist: Konzentrierst Du deinen Blick auf den drohenden schwarzen Tunnel oder auf ein neues Flussbett, dass noch nicht ganz „schiffbar“ ist, an dessen Ende aber ein helles Licht winkt?

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