Unternehmerwissen für Steuerberater & Steuerkanzleien
Es ist Dezember. Du sitzt über der Jahresauswertung und gehst die größeren Projekte durch. Die Nachfolgeberatung für den Metallbaubetrieb ist abgeschlossen, der Mandant zufrieden, das Konzept trägt. Dann fällt Dein Blick auf die Zeiterfassung. Der Aufwand war fast doppelt so hoch wie das Honorar.
Niemand hat gepfuscht. Niemand hat sich verrechnet. Und trotzdem geht die Rechnung nicht auf.
Dabei fing alles harmlos an. Im Frühjahr rief der Inhaber an: Er wolle den Betrieb irgendwann an die Tochter übergeben, ob Du ihn dabei begleiten könntest. Natürlich konntest Du. Auf die Frage nach den Kosten sagtest Du, was man eben sagt: Das hänge davon ab, wie sich das entwickelt, abgerechnet werde nach Aufwand. Er nickte. Du nicktest auch.
Aus dem Telefonat wurde eine Unternehmensbewertung. Aus der Bewertung wurde ein Blick in den Gesellschaftsvertrag. Aus dem Gesellschaftsvertrag wurde die Frage, was eigentlich mit dem Bruder der Tochter ist. Irgendwann saß ein Notar mit am Tisch, und niemand konnte mehr sagen, wann das Ganze angefangen hatte.
Ganz ehrlich: Der Stundensatz war nie das Problem. Das Problem war die Frage, die im Frühjahr niemand gestellt hat. Beratung kalkulieren beginnt nicht mit der ersten Stunde. Sie beginnt davor.
Gegen die Abrechnung nach Zeit gibt es kein Dogma. Sie ist in den meisten Kanzleien der Normalfall, und für die kleine Beratung zwischen Tür und Angel ist sie auch oft zunächst in Ordnung.
Der Mandant fragt, ob sich die neue Maschine lohnt und wie sie sich steuerlich auswirkt. Du antwortest in einer halben Stunde, schreibst eine kurze Mail hinterher, und die Sache ist erledigt. Der Mandant weiß ungefähr, was ihn das kostet. Du weißt es auch. Der Zeitrahmen ist überschaubar, und genau deshalb funktioniert die Zeitabrechnung.
Nur: Als Dauerlösung taugt die Uhr nicht. Das Problem steckt in ihrer Logik. Wer nach Zeit abrechnet, verdient weniger, je schneller er arbeitet. Je besser Du wirst, je routinierter Dein Team, je mehr Wissen in Deinem Kopf steckt, desto kleiner wird die Rechnung. Oder Du musst immer mehr arbeiten, um den gleichen Umsatz zu halten. Das ist eine seltsame Belohnung für Kompetenz.
Wer Beratung kalkulieren will, die ihren Wert trägt, sollte die Zeitabrechnung deshalb auf Sicht hinter sich lassen. Nicht von heute auf morgen, nicht für jede Frage. Aber als klares Ziel.
Und bei größeren Beratungen zeigt sich noch ein zweites Problem, das mit der Uhr gar nichts zu tun hat.
Die Frage nach der neuen Maschine ist eine Sache. Die Frage nach der Immobilie, der passenden Gesellschaftsform oder der Nachfolge eine ganz andere.
Hier geht es um größere Summen. Um Zeiträume, die nicht in Stunden, sondern manchmal in Monaten zu messen sind. Um Entscheidungen, die ein Unternehmerleben prägen. Und oft auch um Mandanten, die selbst noch nicht genau wissen, was sie eigentlich wollen. Der Inhaber des Metallbaubetriebs sagte im Frühjahr: „Irgendwann soll die Tochter übernehmen.“ Ob in zwei Jahren oder in zehn, ob als Schenkung oder als Verkauf, ob der Bruder mit im Boot sitzt oder nicht, das alles stand nicht dabei.
Dann kommt die Frage, die jeder Mandant stellt: „Was wird mich das kosten?“
Die ehrliche Antwort lautet: „Kommt drauf an.“ Und genau das hört der Mandant ungern. Er hört ein Vielleicht, wo er eine Zahl braucht. Er soll einem Vorhaben zustimmen, dessen Ende er nicht sieht und dessen Preis sich erst auf der letzten Rechnung zeigt.
Auch für Dich ist das unangenehm, nur auf andere Art. Du sagst zu, weil das Thema zu Deinem Angebot gehört und Du es kannst. Aber ob das Ganze fünfzehn Stunden dauert oder fünfzig, weißt Du erst hinterher. Dein Bauchgefühl rechnet mit einem Rahmen, und der Rahmen wächst mit jedem Gespräch ein Stück.
Dazu kommt, dass in solchen Beratungen vieles nicht ausgesprochen wird. Wer entscheidet wann? Wer liefert welche Unterlagen und Informationen? Wer trägt welche Verantwortung? Niemand hat es festgelegt, also läuft es irgendwie. Für den Mandanten gibt es keinen Punkt, an dem er innehalten und sagen könnte: Bis hierhin, und jetzt entscheide ich, wie es weitergeht. Er erlebt einen fließenden Prozess, der irgendwann endet. Oder auch nicht. Manche solcher Beratungen verlaufen im Sande – genau weil auf beiden Seiten vieles unklar bleibt.
Bei der kleinen Frage zwischen Tür und Angel ist das meist nicht dramatisch. Bei einem Projekt dieser Größe wird daraus ein Risiko für beide Seiten: ein Honorar, das der geleisteten Arbeit nicht gerecht wird, und ein Mandant, der nicht weiß, was er bekommt und wofür er zahlt.
Dabei steckt der eigentliche Knackpunkt noch woanders. Nicht im Aufwand an sich, sondern in dem, was unter einer Überschrift zusammenläuft.
Der Mandant bringt ein Anliegen, Du sagst grundsätzlich zu, und ab da gibt es einen Auftrag, ein Vorgehen und am Ende eine Rechnung. Beratung und Umsetzung fließen ineinander. Das fühlt sich pragmatisch an, und oft ist es auch der Wunsch des Mandanten: Wenn schon jemand das Konzept erarbeitet hat, soll er es bitte auch gleich umsetzen. Aus einer Hand, alles in einem Rutsch.
Beim Metallbaubetrieb sah das so aus: Kaum lag das Übergabemodell auf dem Tisch, kam der Satz, den jede Kanzlei kennt. „Dann machen Sie das doch bitte gleich mit.“ Natürlich. Du kennst die Zahlen, Du kennst die Familie, Du kennst den Betrieb.
Aber was genau hast Du da zugesagt? Welche Verträge sind zu ändern, welche Beurkundungen zu begleiten, welche Anträge zu stellen? Das hängt vom Ergebnis der Beratung ab. Das Konzept lag aber jetzt erst vor. Zu Beginn des Projekts war über die Umsetzung noch nichts bekannt. Ob es überhaupt dazu kommt, war ebenfalls offen. Vielleicht entscheidet sich der Inhaber am Ende gegen die Übergabe an die Tochter. Vielleicht zieht sich die Umsetzung über drei Jahre.
Beratung und Umsetzung sind zwei verschiedene Leistungen. Sie haben einen anderen Charakter, einen anderen Aufwand und einen anderen Wert. Die eine entsteht am Schreibtisch im Dialog mit dem Mandanten, die andere in Verträgen, Behörden und Notarterminen. Wer beides in einem Topf lässt, kann keines von beiden sauber kalkulieren. Der Aufwand für die Umsetzung verschwindet stillschweigend in der Beratungskalkulation, und am Ende fehlt Klarheit auf beiden Seiten: bei Dir und beim Mandanten.
Dann wird auch verständlicher, warum die Rechnung im Dezember nicht aufging. Das lag nicht am Stundensatz und auch nicht an der Rechenkunst. Es lag daran, dass sich zwei Dinge eine Kalkulation geteilt haben, die gar nicht zusammengehören.
Die Lösung beginnt deshalb nicht mit einem besseren Stundensatz. Sie beginnt mit einem strukturierten Prozess, der Beratung und Umsetzung klar trennt. Wir nennen ihn den „Beratungsflow“.
Der Beratungsflow löst das „Gesamtpaket Beratung“ auf. An seine Stelle treten vier Phasen, die nacheinander kommen:
Jede Phase hat ihr eigenes Ziel, ihren eigenen Abschluss und ihr eigenes Honorar. Das klingt nach Bürokratie, ist aber das Gegenteil. Statt einer Rechnung am Ende gibt es unterwegs Haltepunkte. Du weißt an jeder Stelle, wo Ihr steht. Dein Mandant auch.
Die Struktur passt auf nahezu jedes strategische Beratungsthema. Die Immobilienentscheidung, die Wahl der Rechtsform, die Unternehmensnachfolge: Alles läuft in denselben vier Schritten ab. Du musst also nicht für jedes Thema ein neues Modell bauen, sondern ein einziges Mal die Logik verstehen.
Und genau hier wird es spannend, wenn Du Beratung kalkulieren willst. Mit den Phasen entsteht nicht ein großes, unscharfes Honorar, sondern eine Folge kleiner, klarer Entscheidungen. Jede lässt sich einzeln bepreisen, ohne dass Du in die Zukunft schauen musst.
Schauen wir uns die Phasen nacheinander an.
Die Akquise beginnt in dem Moment, in dem sich ein Mandant meldet (oder Du ihn für eine Beratung sensibilisierst). Per Telefon, per Mail oder mitten im laufenden Gespräch sagt er einen Satz, der nach mehr klingt als nach einer kurzen Frage. Er möchte eine Immobilie kaufen. Die Gesellschaft umstrukturieren. Die Nachfolge regeln.
An dieser Stelle wird noch nicht beraten. Es geht um die Frage, worum es dem Mandanten eigentlich geht. Hinter der ersten, oft vagen Formulierung steckt ein Anliegen, und das will gefunden werden. Meint er es ernst, oder war es „nur mal so“ eine Frage? Gehört das Thema zu dem, was Deine Kanzlei anbietet? Lässt es sich mit vorhandenem Wissen kurz beantworten, oder ist es ein Projekt, das eine eigene Beratung verdient?
Inhaltlich passiert in dieser Phase wenig. Du bearbeitest nichts fachlich, Du ordnest ein. Aber diese Einordnung hat Gewicht, denn hier wird die Weiche gestellt.
Wer ein Anliegen zu früh als kleine Frage abtut, lässt eine mögliche Beratung liegen. Der Mandant bekommt zwei Sätze am Telefon, und das Thema, das ihn wirklich beschäftigt, bleibt unberührt. Wer umgekehrt jede Anfrage vorschnell zum Großprojekt erklärt, schafft Aufwand für eine Frage, die sich in zehn Minuten klären ließe.
Deine wichtigste Frage an dieser Stelle: „Warum ist Ihnen dieses Thema genau jetzt so wichtig?“
Das Ergebnis der Akquise ist eine Entscheidung. Behandelst Du das Anliegen als eigenständiges Beratungsprojekt und führst es in die nächste Phase? Oder erledigst Du es im Rahmen der laufenden Betreuung? Deine Entscheidung, aber bitte eine bewusste. Sie ist die Voraussetzung für alles, was folgt.
Noch gibt es keinen Auftrag, und noch gibt es kein Honorar. Das ist keine Kulanz, sondern folgerichtig: Es wurde noch nichts geleistet, außer zuzuhören und einzuordnen.
Fällt die Entscheidung für ein größeres Projekt, folgt das Orientierungsgespräch. Für den Mandanten ist es ein Gespräch, in dem Richtung und Umfang seines Vorhabens abgesteckt werden. Für Dich ist es die eigentliche Auftragsklärung. Hier lenkst Du das Anliegen in einen Rahmen, in dem es sich bearbeiten lässt.
Du fragst nach den Zielen des Mandanten und nach den Bedingungen, unter denen die Beratung stattfinden soll. Was verspricht er sich davon? Welche Interessen anderer Beteiligter spielen mit, die Familie, Mitgesellschafter, die Bank? Geht es um eine Ja-Nein-Entscheidung, oder soll zwischen mehreren Alternativen gewählt werden? Und welchen Input muss der Mandant selbst leisten, an Aufgaben und an Informationen? Du stimmst den Auftragsumfang ab, passt ihn an die Grobziele des Mandanten an und klärst, wer in diesem Prozess was beiträgt.
Hier wird zum ersten Mal Honorar fällig. Je nach Größe und Bedeutung der Beratung dauert das Orientierungsgespräch zwischen einer Stunde und einem halben Tag. Du kannst es am besten als Festhonorar anbieten. Mindestens 250 € sollten es aber sein. Allein dieser Betrag verändert die Gesprächsatmosphäre. Er sagt dem Mandanten, ohne dass Du es aussprechen musst: Hier geht es um etwas.
Eines gehört nicht in dieses Gespräch: die inhaltliche Beratung. Du steckst den Rahmen ab, das Ergebnis nimmst Du nicht vorweg. Allenfalls benennst Du grobe Alternativen, damit der Mandant eine erste Orientierung bekommt. In der Sache bleibt alles offen.
Es geht darum, den Weg zum Beratungsergebnis zu definieren.
Am Ende dieser Phase erhält der Mandant zwei Dinge: eine Roadmap für die Beratung und ein darauf aufbauendes Angebot. Jetzt kennst Du Umfang, Beteiligte und Input. Jetzt lässt sich Beratung kalkulieren, ohne zu raten. Der Mandant entscheidet daraufhin, ob er den Auftrag für die Beratung erteilt. Oder auch nicht. Auch diese Entscheidung ist in Ordnung.
Der Mandant hat den Auftrag erteilt, und jetzt beginnt die eigentliche Beratung. Eines weiß er dabei von Anfang an: Die Umsetzung der Ergebnisse wird später ganz normal abgerechnet. Sie gehört nicht in dieses Honorar.
Am Anfang steht die Ist-Aufnahme: Zahlen, Verträge, familiäre und gesellschaftsrechtliche Konstellationen, je nach Thema. Darauf aufbauend erarbeitest Du Alternativen, rechnest sie durch, besprichst sie mit dem Mandanten und verdichtest sie zu einem Konzept für die Umsetzung.
Das Ergebnis dieser Phase ist eine fundierte Entscheidungsgrundlage. Das kann die Empfehlung sein, eine Investition zu tätigen oder zu lassen, eine bestimmte Rechtsform zu wählen oder einen Nachfolgeprozess in einer bestimmten Reihenfolge anzugehen. Du stellst das Ergebnis im Entscheidungsgespräch vor, und damit endet die Beratung.
Mit dem Konzept steht fest, was zur Umsetzung ansteht: welche Verträge anzupassen sind, welche Schritte zu gehen sind, wer was übernimmt. Erst jetzt sind die Maßnahmen so klar, dass Du sie einzeln kalkulieren kannst. Das machst Du intern, Maßnahme für Maßnahme, und legst dem Mandanten daraus ein Angebot für die Umsetzung vor. Hier hat er, wie auch nach dem Orientierungsgespräch, die Möglichkeit, das Angebot anzunehmen oder es abzulehnen.
Die getrennte Beratung hat so oder so ihren Wert, denn das Konzept liegt vor.
Jetzt geht es an die Durchführung: Verträge werden aufgesetzt, Anträge gestellt, Übertragungen vorgenommen, Finanzierungen begleitet. Wer macht was, auch intern in Deiner Kanzlei, und wie sieht der Zeitplan aus? Das klärst Du, bevor es losgeht.
Die Umsetzung ist ein eigener Auftrag mit eigenem Honorar, keine automatische Fortsetzung der Beratung. Nicht jede Beratung mündet in eine Umsetzung. Und wo sie es tut, kann sie sich über einen längeren Zeitraum erstrecken.
Wenn Du die vier Phasen nebeneinander legst, ziehen sich drei Linien durch den Prozess. An jeder dieser Linien beginnt ein neues Honorar, und an jeder entscheidet der Mandant bewusst, ob und wie es weitergeht.
Ob Du die Beratung als Festpreis anbietest, als Wert-Paket in mehreren Ausbaustufen, ist eine Frage Deiner Kanzleistrategie und des Themas. Entscheidend ist, dass Du sie unabhängig von der Umsetzung kalkulierst. Das Konzept hat seinen eigenen Wert, ob es später realisiert wird oder nicht. Übernimmt Deine Kanzlei die Umsetzung nicht, entfällt Phase 4 einfach, und die Kalkulation davor gerät nicht in Schieflage.
Der Effekt ist doppelt. Für Dich sinkt das Risiko, Dich bei einem großen, unscharfen Gesamtprojekt zu verschätzen. Für den Mandanten wird nachvollziehbar, wofür er an welcher Stelle zahlt. Honorartransparenz entsteht so nicht durch ausführlichere Rechnungen, sondern durch einen Prozess, der von vornherein in überschaubare Einheiten gegliedert ist.
Zurück zum Metallbaubetrieb, diesmal im Beratungsflow.
Im Frühjahr ruft der Inhaber an. Das Sekretariat vereinbart einen Termin und schickt vorab eine kurze Checkliste zu Gesellschaftsstruktur, Familie und bisherigen Überlegungen. Der Mandant kommt vorbereitet, und Du hast noch keine Minute fachlich gearbeitet.
Im Orientierungsgespräch klärst Du, worum es geht: Übergabe in der Familie, Beteiligung der Mitarbeiter oder doch ein externer Verkauf? Wie dringend ist das Thema, und wer muss eingebunden werden, Tochter, Bruder, Notar? Daraus ergibt sich der Umfang der Beratung: eine Bewertung, eine Analyse der gesellschafts- und erbrechtlichen Lage und ein Zeitplan. Darauf baut Dein Angebot auf.
In der Beratung nimmst Du den Ist-Zustand auf, entwickelst mögliche Übergabemodelle und rechnest ihre steuerlichen Folgen durch. Im Entscheidungsgespräch bekommt der Inhaber ein Konzept mit klarer Empfehlung und das Angebot für die Umsetzung.
Ob er danach den Gesellschaftsvertrag ändern lässt, die Schenkung beurkundet oder das Testament anpasst, beauftragt er gesondert. Mit eigenem Aufwand und eigenem Honorar.
Zurück zur Jahresauswertung im Dezember. Beratung kalkulieren heißt nicht, besser zu schätzen. Es heißt, nichts mehr schätzen zu müssen, was sich vorher klären lässt.
Der Beratungsflow leistet dafür dreierlei:
Struktur schafft so keine Distanz. Sie ist die Grundlage für eine Beratung, die ihren Namen verdient. Und ihr Honorar.
Und der Blick nach vorn? Je mehr Routine Technik und KI künftig übernehmen, desto deutlicher wird, wofür Mandanten eigentlich zahlen: für Einordnung, für Urteilskraft, für eine Entscheidung, die sie allein nicht treffen könnten. Wer sein Honorar an der Uhr festmacht, wird dabei immer austauschbarer. Wer dagegen ein Ziel, ein Ergebnis und einen Preis nennen kann, bietet etwas an, das bleibt.
Wer heute lernt, sauber Beratung zu kalkulieren, verkauft morgen nicht mehr Zeit. Er verkauft Klarheit.
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